Maßgeschneiderte Dienstleistungen
Wirtschaftsberatung für Mittelständische Unternehmen
Ausgangssituation
Gerade in den letzten Jahren hat es sich immer wieder gezeigt, daß über Kosten und
betriebswirtschaftliche Themen bei vielen Unternehmen erst dann diskutiert wird, wenn
aktuelle finanzielle Probleme bereits aufgetreten sind.
Sofern ein entsprechendes Berichtswesen besteht, zeichnet es sich häufig durch fehlende
Zeitaktualität der gelieferten Daten aus. Gutgemeinte Perfektion in der exakten
Zahlenermittlung führt meist zu einer nicht mehr akzeptablen Zeitverzögerung bei der
Verfügbarkeit notwendiger Informationen. Selbst die beste Information nützt aber nur dann,
wenn der Unternehmer rechtzeitig Konsequenzen ableiten und handeln kann.
Neueste Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt, Stichworte hierfür sind "Basel II und Rating",
werden hinsichtlich Ihrer zukunftsorientierten Unternehmensdaten zusätzliche Herausforderungen
für Sie als Unternehmen und Unternehmer bringen.
Das Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinien legt insbesondere die
risikoorientierten Eigenkapitalanforderungen für die Kreditvergabe von Banken fest.
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Die Banken werden dadurch gezwungen, bei neuen und laufenden Krediten regelmäßig individuelle
Risikoeinstufungen für solche Engagements durchzuführen. Hierfür wurden bankeneigene
Ratingverfahren (Risiko-messsysteme) entwickelt, die den Banken eine bessere Risikoeinschätzung
hinsichtlich der Ausfallwahrscheinlichkeiten von Krediten ermöglichen.
Die Banken sind somit verpflichtet, durch erhöhte Offenlegungspflichten für mehr Transparenz
am Markt hinsichtlich ihrer eigenen Risikosituation zu sorgen.
Diese Vorgehensweise verpflichtet Banken gleichzeitig, auch an ihre Kunden höhere Anforderungen
zur Offenlegung derzeitiger und zukünftiger Unternehmenssituationen zu stellen.
Für Sie als derzeitiger bzw. potentieller Kunde von Banken bzw. anderen Kreditgebern heißt dies,
dass Sie bei bestehenden Kreditengagements bzw. bei neuen Kapitalwünschen für Zukunftsinvestitionen
mehr bzw. detailliertere Informationen an Ihre Bankpartner weiterzugeben haben.
Der erhöhte Informationsbedarf von Kreditgebern ist daher nicht willkürlich, sondern die logische
Konsequenz aus der nunmehr geltenden Gesetzeslage.
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